Paar- und Familientherapie sollte überlegt werden...
- bei chronischen Partnerschafts- oder Ehekonflikten
- zur Entwicklung einer Streit- und Gesprächskultur im Kontakt miteinander
- als (noch) mögliche Alternative zu Trennung und Scheidung
- zur Entlastung bei Trennung und Scheidung
- für das Durcharbeiten einer Krise, z. B. bei Drogenmissbrauch eines Jugendlichen
- zur Wiederbelebung "abgeflauter" Sexualität
- als Begleittherapie bei einer Essstörung eines der Familienmitglieder
- wenn Ihre Familie auf Grund externer Ereignisse "außer Takt" geraten ist und Sie aufgefordert sind, eine neue Balance zu entwickeln, z. B. bei einer schweren Erkrankung
- bei Erziehungsproblemen oder anderen Schwierigkeiten Ihrer Kinder
Für eine Beratung reichen in der Regel 1 bis max. 2 Sitzungen zu je 90 Minuten. Bei einer Paar- oder Familientherapie sollten Sie von mind. 5 - ca. 15 Sitzungen im Abstand von 3 bis 4 Wochen zu jeweils 90 Minuten ausgehen.
Paar- oder Familientherapien sind nach unverbindlichem Vorgespräch selbst zu finanzieren. Die Kosten werden von keiner Krankenkasse erstattet.
Gruppentherapie ist anzuraten bei...
- sozialem Rückzugsverhalten und (unfreiwilliger) Einsamkeit
- Schüchternheit und Gehemmtheit
- überzogenem Konkurrenzverhalten
- Autoritätsproblemen und allzu provozierendem Verhalten
- chronischer Nörgelei, Streitlust und übertriebenem Misstrauen
- der Unfähigkeit zu teilen und sich einzufühlen
- Schwierigkeiten Kritik zu akzeptieren bzw. mit ihr umzugehen
- Angst sich durchzusetzen
- Unterwürfigkeit und zu großer Angst ausgenutzt zu werden
- Schwierigkeiten mit angemessener Nähe
Jede Gruppentherapie braucht Regeln des Miteinanders. Diese müssen vor Beginn allen bekannt und von jedem Teilnehmer akzeptiert sein. Vor der Teilnahme an einer Gruppentherapie werden Vorgespräche zur Information und Abklärung der Indikation geführt.
Die Schweigepflicht aller Gruppenmitglieder ist unverzichtbare Arbeitsgrundlage. Sie ist von jedem Teilnehmer schriftlich verbindlich zu dokumentieren.
Gruppengröße: mind. 6 bis max. 8 Personen. Bei krankheitswertigen Beschwerdebildern bzw. Symptomatiken werden die Kosten auf Antrag und nach erfolgter Genehmigung von der Krankenkasse übernommen.